strafrecht


Gespräch mit dem Strafrichter

Kein Strafrechtsfall ist wie der andere. Wenn die Schuld meines Mandanten zweifelsfrei feststeht und er sich geständig zeigt, gilt es, mit dem Gericht zu kooperieren, um den Mandanten bestmöglich aus seiner misslichen Lage zu befreien und ein mildes Urteil zu erreichen. Der alte Grundsatz „Ein guter Anwalt kennt das Gesetz, der bessere den Richter!“ gilt hier in ganz besonderem Maße. Ich gehe seit Jahren im „grauen Haus“ – das ist der umgangssprachliche Ausdruck für das Landesgericht für Strafsachen Wien – ein und aus, und habe eine gute Gesprächsbasis mit den dortigen Richtern und Staatsanwälten.



Finanzstrafrecht

Schon seit einigen Jahren habe ich mich übrigens auch auf die Gebiete des Finanz- und Wirtschaftsstrafrechtes spezialisiert. Hier kommt es nicht nur auf penible Aktenkenntnis an, sondern auch auf das Erfassen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Wenn ich mich erst einmal in einen Wirtschaftsstrafakt eingelesen habe, dann fange ich so richtig Feuer. Ich will für meinen Klienten das Beste herausholen, und je größer die Herausforderung, desto befriedigender dann der Erfolg! Bei Finanzstrafverfahren ist die Einbindung eines Steuerberaters und/oder Wirtschaftsprüfers fast immer unerlässlich.


Opferschutz


Auch die Opfer von Straftaten liegen mir am Herzen. In den letzten Jahren ist mir immer mehr bewusst geworden, dass sie oft „durch den Rost“ fallen, dass ihre Rechte und Interessen manchmal stiefmütterlich behandelt werden. Während immer mehr Straftäter in den Genuss von Fußfesseln oder Resozialisierungsmaßnahmen kommen, bleiben die Opfer auf der Strecke. Abgesehen von den körperlichen oder finanziellen Schäden sind sie oft traumatisiert, bräuchten dringend psychotherapeutische Hilfe. Von den zumeist mittellosen Tätern bekommen sie nichts, vom Staat haben sie höchstens eine geringe Entschädigung zu erwarten. Opfer brauchen mindestens einen so starken anwaltlichen Beistand wie ein Täter! Das Gesetz bietet hier die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen. Für den Fall einer Verurteilung des Täters wird zumindest ein Teil des Schadens zugesprochen. Den Restbetrag muss man dann beim Zivilgericht einklagen.


Mut zum Freispruch


Manchmal schießt unsere Justiz aber übers Ziel hinaus, indem trotz dünner Beweislage Anklage erhoben wird, oder jemand nach dem Motto „Im Zweifel gegen den Angeklagten“ verurteilt wird. Die Rechtsgeschichte ist voller Justizirrtümer und Fehlurteile. Auch fernab prominenter, glamouröser Fälle wurden unschuldige Menschen verurteilt.

Im Fall des Erwin H. habe ich das erfolgreich verhindert. Er war von einer Frau bezichtigt worden, ihr insgesamt hunderttausend Euro abgeknöpft zu haben. Ich konnte die Frau durch Einschaltung eines Privatdetektivs der Lüge überführen. Das und die vielen Widersprüche, die ich bei der Befragung der Zeugin aufdecken konnte, mündeten in einem Freispruch des Angeklagten Erwin H.

Einen Unschuldigen zu verteidigen, gehört für einen Anwalt zu den größten Herausforderungen seines Berufs. Hier sind Mut, Entschlossenheit und Beharrlichkeit gefragt – und die Leidenschaft für einen Beruf, der kein „normaler Job“ ist…